Erst der EuGH, jetzt auch der BGH (I ZR 7/16): Die Gerichte sind sich einig, dass Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung der Besucher benötigen, wenn sie nicht technisch notwendige Cookies wie z.B. für Tracking setzen wollen. Diese Einwilligung muss vom Nutzer ausgehen – eine schon vorher ausgewählte Checkbox im Cookie-Banner genügt nicht!